Impressum
Ambulantes Reha-Centrum Dresden GmbH |
||
Adresse Fiedlerstraße 34 01307 Dresden |
Kontaktdaten Tel: 03 51 / 450 46 00 Fax: 03 51 / 450 46 01 info@rehacentrum-dresden.de |
Geschäftsführung Benjamin Scheer |
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Ambulantes Reha-Centrum Dresden GmbH |
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Adresse Fiedlerstraße 34 01307 Dresden |
Kontaktdaten Tel: 03 51 / 450 46 00 Fax: 03 51 / 450 46 01 info@rehacentrum-dresden.de |
Geschäftsführung Benjamin Scheer |
Aktuelle Öffnungszeiten
Alle Bereiche |
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7:00 - 20:00 Uhr 7:00 - 17:00 Uhr |
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Und nach Absprache. |
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig.
Bei allen Fragen können Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragte wenden:
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Fr. D. Reich |
Tel: 03 51 / 450 46 17 |
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Sprechzeiten: Mo – Fr, 8.00 - 14.00 Uhr
Seit über 30 Jahren steht das ARC Dresden Patienten mit orthopädischen Erkrankungen für die ambulante Rehabilitation zur Verfügung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation!
Ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert, ist die Rentenversicherung Ihr zuständiger Leistungsträger. Je nach Situation kommen folgende Rehabilitationsverfahren der DRV für Sie in Frage:
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR):
Die MBOR richtet sich an Patienten, deren Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit entscheidend von einer beruflichen Problematik verursacht bzw. beeinflusst wird. Dementsprechend werden zusätzliche arbeitsplatzorientierte Therapieelemente in den Rehabilitationsprozess integriert.
Die Ambulante Rehabilitation erfolgt i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Wochen an fünf Tagen (Montag bis Freitag). Grundsätzlich ist eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden täglich und eine Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden inklusive Pausen vorgesehen.
Zu den Behandlungselementen gehören u.a.:
Wichtige Bestandteile bei der Ambulanten Rehabilitation sind weiterhin: Psychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung, Ernährungsberatung inkl. Lehrküche, Gesundheitsbildungsmaßnahmen sowie Hilfsmittel- und Schienenberatung.
Die MBOR enthält darüber hinaus zusätzliche praxisnahe arbeitsplatzbezogene Testverfahren und Behandlungselemente, z.B.
Ein Heilverfahren (HV) muss bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dies kann entweder direkt per Online-Antragsstellung erfolgen oder Sie füllen die Antragsformulare aus, welche Ihnen u.a. hier auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehen.
Die Formulare G0100, G0110 sowie G0115 sind vom Patienten selbst auszufüllen. Ihr Hausarzt / behandelnder Facharzt vervollständigt den ärztlichen Teil und trägt die vorliegenden medizinischen Unterlagen zusammen. Das Formular G0120 lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bescheinigen.
Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt / Klinik-Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Sie selbst brauchen sich nicht um Formulare etc. zu kümmern!
Eine MBOR kommt bei Vorliegen besonderer beruflicher Problemlagen (BBPL) in Frage. Diese werden im ärztlichen Aufnahmegespräch und durch bewährte Fragebögen (Assessments) festgestellt.
Bei einer Ambulanten Rehabilitation über die Rentenversicherung sind keine Zuzahlungen erforderlich!
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel erstattet. Im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) bietet das ARC Dresden einen Fahrdienst an.
Für die Beantragung von Übergangsgeld füllen Sie bitte die von der DRV im Formularpaket Übergangsgeld bereitgestellten Formulare G0512 und G0518, ggf. auch G0515 aus.
Für Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder familienversichert sind (Rentner, Hausfrau, Student, Kind oder Jugendlicher), erbringt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Leistungen. Je nach Situation kommen folgende Rehabilitationsverfahren für Sie in Frage:
Heilverfahren (HV):
Ein Heilverfahren kommt für Sie in Frage, wenn Ihre gesundheitlichen Probleme Sie dauerhaft im Alltag einschränken und Pflegebedürftigkeit droht. Die Rehabilitation zielt darauf hin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen im Alltag zu stärken.
Die Ambulante Rehabilitation erfolgt i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Wochen an fünf Tagen (Montag bis Freitag). Grundsätzlich ist eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden täglich und eine Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden inklusive Pausen vorgesehen.
Zu den Behandlungselementen gehören u.a.:
Wichtige Bestandteile bei der Ambulanten Rehabilitation können weiterhin sein: Entspannungstraining und im Bedarfsfall psychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung sowie Ernährungsberatung.
Möchten Sie ein Heilverfahren (HV) bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt / Facharzt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen stellt er gemeinsam mit Ihnen einen Antrag - Formular 61 - auf Rehabilitation. Dieser wird von ihm an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse prüft die Zuständigkeit und ob es Gründe gibt, die einer medizinischen Rehabilitation entgegenstehen könnten.
Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt / Klinik-Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Sie selbst brauchen sich nicht um Formulare etc. zu kümmern!
Für die Ambulante Rehabilitation der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) zu leisten.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche sowie Versicherte, deren Zuzahlungen über der persönlichen Belastungsgrenze liegen, sind von der Zuzahlung befreit.
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel erstattet.
Im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) bietet das ARC Dresden einen Fahrdienst an.
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitation ist der Gang zu Ihrem Arzt. Dieser erstellt bei Notwendigkeit eine Empfehlung für die medizinisch erforderlichen Maßnahmen.
Im Anschluss wird zunächst immer erst geprüft, ob nicht andere Leistungsträger - d.h. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, private Unfallversicherung - für die Kostenübernahme zuständig sind.
Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist jedoch, die entsprechenden Rehamaßnahmen sind Bestandteil Ihres Vertrages oder durch eine Zusatzversicherung abgedeckt!
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Kostenübernahme genehmigt, kann bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder nach Operationen eine ambulante Rehabilitation oder eine intensivierte Behandlung in Form einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) erfolgen.
Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung!
Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind. Für Patienten der Berufsgenossenschaften führen wir folgende Rehamaßnahmen durch:
Erweiterte Ambulanten Physiotherapie (EAP):
Die EAP kann nach berufsbedingten Unfallverletzungen oder Erkrankungen verordnet werden. Die Therapie konzentriert sich auf die Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung der verletzten Körperregion. Ziel ist die rasche Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit.
Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR):
Eine ABMR kann bei speziellen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder bei Berufskrankheiten erforderlich werden. Dabei ist eine kontinuierliche Belastungssteigerung vorgesehen. Ziel ist eine sich unmittelbar anschließende, vollschichtige Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz.
Im Rahmen der EAP wird in unserer Einrichtung täglich 2 Stunden an bis zu 5 Tagen pro Woche behandelt. Vorgesehen ist zunächst ein Zeitraum von 2 Wochen. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung der EAP-Maßnahme erfolgen.
Die ABMR erfolgt über einen Zeitraum von 2 oder 4 Wochen an 5 Tagen (Mo bis Fr) mit einer sich steigernden Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden, inklusive Pausen.
Zu den Behandlungselementen der EAP gehören u.a.:
Zusätzlich zur EAP enthält die ABMR praxisnahe berufsspezifische Testverfahren und Trainingselemente, u.a.:
Die Verordnung der EAP erfolgt durch einen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit Durchgangsarzt-Zulassung (D-Arzt).
Die verantwortliche Berufsgenossenschaft muss die EAP-Maßnahme genehmigen. Abweichungen bzgl. Dauer und Therapiedichte sind nur in Abstimmung mit dem D-Arzt und der Genehmigung der BG möglich.
Die Verordnung zur Durchführung einer ABMR erfolgt im Regelfall durch den leitenden Arzt unserer Einrichtung im Laufe einer EAP-Maßnahme.
Bei einer Ambulanten Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften sind keine Zuzahlungen erforderlich!
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel durch die Berufsgenossenschaft erstattet.
Für die Berufsgenossenschaften führen wir darüber hinaus Einzelverordnungen für Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie und Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT) durch.
Die Verordnung muss durch einen niedergelassenen Chirurg oder Orthopäden mit einer Durchgangsarzt-Zulassung auf einem gesonderten BG-Rezept ausgestellt werden.
Eine finanzielle Eigenleistung entfällt für den Patienten, da die Berufsgenossenschaft die vollen Behandlungsgebühren übernimmt.
Patienten der Berufsgenossenschaften können bei uns im ARC Dresden die Einzelverordnung Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT) - Ziffer 11.5 - wahrnehmen.
Ziel der ABT ist, eine zügige Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Eine an den beruflichen Anforderungen orientierte Therapie kann die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erheblich beschleunigen.
Nicht alle Patienten sind im Rahmen ihrer Rehabilitation völlig austherapiert. Für die Betroffenen ist eine Nachsorgebehandlung ratsam. Bei Bedarf empfehlen bzw. initiieren unsere Ärzte bereits während Ihrer Rehabilitation weiterführende Maßnahmen.
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung können bei uns die Nachsorgeprogramme IRENA und T-RENA wahrnehmen. Ebenfalls bieten wir in unseren Räumlichkeiten zahlreiche Rehasportkurse an.
Das Ziel von IRENA besteht in der Sicherung und Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse. Dazu gehören im wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, der nachhaltige Transfer des Gelernten in den Alltag und die Förderung eigener Kompetenzen. Das IRENA - Programm orientiert sich an unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten.
IRENA kommt für Sie in Betracht, wenn mehrere Problembereiche in Bezug auf ihre Erwerbsfähigkeit und deren Stabilisierung weiter zu bearbeiten sind (z. B. Bewegungsmangel und Übergewicht).
IRENA erfolgt berufsbegleitend. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Rehabilitation erfolgen. Spätestens zwölf Monate nach Ende der Rehabilitation muss die IRENA abgeschlossen sein. Die maximale Anzahl der Anwendungen beträgt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates 24 Termine à 90 Minuten. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.
T-RENA beinhaltet ein gerätegestütztes Training, das gezielt Ihre körperliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit steigert. Andere Bezeichnungen sind Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie oder Krafttraining an medizinischen Geräten.
T-RENA kommt für Sie in Betracht, wenn bei Ihnen eine Beeinträchtigung bzw. Funktionseinschränkung am Haltungs- und Bewegungsapparat vorliegt.
Die Nachsorgeleistung umfasst 26 Trainingstermine à 60 Minuten, inkl. einem individuellen Einweisungstraining. In der Regel wird 1-2mal pro Woche in einer offenen Gruppe mit maximal 12 Teilnehmern trainiert. Im Bedarfsfall kann T-RENA um weitere 26 Trainingstermine verlängert werden.
Das ARC Dresden als Kooperationspartner und qualitätsgeprüfte Einrichtung des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie) bietet Rehasport an. Dieser wird vom Ärzteteam unserer Einrichtung empfohlen und durch den behandelnden Arzt verordnet. Die Verordnung belastet nicht das ärztliche Budget. Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse übernehmen die vollen Kosten!
Rehasport erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten. Für Herzsport sind 120 Trainingseinheiten im Laufe von 36 Monaten vorgeschrieben.
Nach Abklärung und genehmigter Kostenübernahme durch den Leistungsträger können Patienten bei uns im ARC Dresden die Frühfunktionelle Handrehabilitation absolvieren. Nach traumatischen Verletzungen der Hand oder des Unterarms ist für die Wiedererlangung der Funktionsfähigkeit eine spezielle, frühzeitig einsetzende Therapie vorteilhaft.
Wir setzen hierfür das Hand - Reha - Stufenprogramm ein, welches aus vier aufeinander aufbauenden Phasen besteht. Die Behandlung wird durch eigens ausgebildete Handtherapeuten durchgeführt.
Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen. Das Gesetz regelt, dass der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen entsprechen muss, sofern die jeweilige Einrichtung über die entsprechenden Zulassungen und Versorgungsverträge verfügt und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Eine am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetzesänderung hat das bestehende Wunsch- und Wahlrecht deutlich vereinfacht: Ihre konkrete Wunscheinrichtung für den eigenen Reha-Aufenthalt kann bereits im Rehabilitationsantrag (G0100) vermerkt werden. Bis zu drei Angaben sind möglich, wobei die Reihenfolge der Einträge Ihren Prioritäten entsprechen sollte.
Informieren Sie sich frühzeitig und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, denn Ihre individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg Ihrer Reha.
Passgenaue Rehabilitationsangebote sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Rehabilitation. Ziel ist es, die Patienten so zu therapieren und zu heilen, dass sie wieder arbeiten können ("Reha vor Rente") oder nicht pflegebedürftig werden ("Reha vor Pflege"). Je nach Krankengeschichte und persönlichen Lebensumständen kommen im Regelfall dabei folgende Leistungsträger und deren Maßnahmen für Sie in Frage:
Ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert, ist der Rentenversicherungsträger Ihr zuständiger Leistungsträger.
Für Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder familienversichert sind, erbringt die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen.
Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind.
Leistungen und Kostenübernahme richten sich nach dem Umfang Ihres individuell abgeschlossenen Versorgungsvertrags.
An der Anmeldung erhalten Sie eine kurze Einweisung und Ihre Patientenmappe. Bevor Sie zu Ihrem ersten Termin gehen, ziehen Sie sich bitte um.
Die Krankenschwester führt Sie nach der Erhebung verschiedener Daten und einem Einführungsgespräch durch unser Haus. So lernen Sie alle wichtigen Stationen (z. B. Therapieräume, Seminarraum, Speisesaal, Ruheraum) kennen.
In der Eingangsuntersuchung gleicht der Arzt Ihre Angaben im Anamnesebogen ab. Bitte denken Sie vor allem an Ihre ärztlichen Befunde oder den Entlassbrief der vorbehandelnden Klinik. Weitere Themen behandeln die häusliche Versorgung (Rentner) oder die Situation am Arbeitsplatz (Berufstätige). Auf dieser Grundlage wird der Arzt gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele und Behandlungen festlegen. Dabei orientiert er sich an wissenschaftlich fundierten Rehabilitationskonzepten.
Im Anschluss an Ihre ärztliche Untersuchung setzt die Reha-Planung die ärztlichen Empfehlungen um.
Die tägliche Therapiedauer beträgt i.d. R. 4-6 Stunden, bitte rechnen Sie mit einer Gesamtrehabilitationsdauer von drei Wochen.
Für die folgenden Tage werden Sie über zusätzlichen Bedarf informiert.
Für Rehabilitanden / Patienten stehen hier unser "Ratgeber für Patienten mit endoprothetischem Gelenkersatz" sowie der "Leitfaden Ergonomieberatung Büro" zum Download zur Verfügung. Die Dateien sind passwortgeschützt.