Rehabilitationssport muss ärztlich verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen die kompletten Kurskosten!
Gut zu wissen: Wer in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt ist, hat einen Rechtsanspruch auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport. Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet.
Das ARC Dresden als Kooperationspartner und qualitätsgeprüfte Einrichtung des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie) ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen.